Kosten

Gesetzliche Versicherung:

Die Kosten für psychotherapeutische Leistungen werden bei gesetzlich Versicherten in der Regel von der Krankenkasse übernommen. Sie benötigen lediglich ihre Versicherungskarte für einen Erstkontakt. Im Anschluss finden dann 5 weitere Probestunden (Probatorische Sitzungen) statt. Alle weiteren erforderlichen Schritte werde ich dann innerhalb der Probatorik mit Ihnen besprechen und abstimmen.

Wichtig: Die Kosten für das Erstgespräch und die probatorischen Sitzungen werden ohne Antragsstellung ausnahmslos von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen!

Privatversicherung:

Bei den privaten Kassen gibt es unterschiedliche Vertragsbedingungen, so dass die Kostenübernahme von Ihrem individuellen Vertrag mit der Krankenkasse abhängt. Die meisten privaten Kassen übernehmen die vollen Kosten für psychotherapeutische Leistungen, es gibt jedoch von Kasse zu Kasse Unterschiede.

Daher bitte ich Sie, sich vor einer Behandlung bei Ihrer Kasse nach den Modalitäten für die Kostenübernahme einer Psychotherapie zu erkundigen.

Dabei gilt es zu erfragen:

  • ist in Ihrem Vertrag die Kostenübernahme psychotherapeutischer Leistungen enthalten?
  • gibt es eine Begrenzung in der Stundenzahl, die von der Kasse erstattet wird?
  • wie ist die Erstattungshöhe für Psychotherapie in Ihrem Krankenversicherungstarif?
  • ist eine vorherige Beantragung der Psychotherapie erforderlich und wenn ja, auf einem speziellen Formular, mit Bericht an den Gutachter?
  • werden probatorische Sitzungen erstattet?
  • wird eine ärztliche Verordnung verlangt?

Beihilfe:

Die Beihilfe übernimmt die vollen Kosten für psychotherapeutische Leistungen, soweit dies nicht schon von Ihrer Krankenkasse übernommen wird. Gelegentlich teilen sich auch private Krankenversicherungen und Beihilfe die Kosten. Dies erfragen Sie bitte bei Ihrer Beihilfestelle. Dort erhalten Sie auch die Antragsformulare, die Sie bitte zu einer unseren ersten Sitzungen mitbringen. Die Beantragung der Psychotherapie erfolgt wie bei gesetzlichen Krankenkassen.

Selbstzahler:

Als Selbstzahlender sind Sie an keinerlei Formalitäten gebunden. Sie erhalten eine Privatrechnung, die Sie selbst begleichen.
Das Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP).